Bundesinnenministerium und KfW erweitern Zuschussförderung für Einbruchschutz

Pressemitteilung: das Bundesbauministerium, Bundesinnenministerium und KfW erweitern Zuschussförderung für Einbruchschutz

21.03.2017 – 14:31

Frankfurt am Main (ots) –

– Ab 21. März 2017 gelten neue Förderbedingungen

– die Mindestinvestitionssumme sinkt von 2000 EUR auf 500 EUR

– es sind Zuschüsse ab 50 EUR bis maximal 1.500 EUR möglich

– Beantragen Sie online über das KfW-Zuschussportal

Das Bundesbauministerium, das Bundesinnenministerium und die KfW erweiten die Förderung für Wohneigentümer und Mieter, die die eigenen vier Wände gegen Einbrüche sichern wollen, aus. Ab dem 21. März werden auch kleinere Sicherungsmaßnahmen gefördert: Ein Zuschuss kann bereits ab einer Investition in Höhe von 500 € bei der KfW beantragt werden. Bislang lag die Mindestinvestitionssumme bei 2.000 €. Die Höhe des Zuschusses liegt bei 10 % der investierten Mittel und beträgt künftig folglich mindestens 50 EUR. Wie bisher sind bei entsprechend aufwendigen Einbruchschutzmaßnahmen bis zu 1.500 € KfW-Zuschuss möglich.

Bundesbauministerin Barbara Hendricks: „Jeder soll sich in seiner Wohnung sicher fühlen. Dabei können schon kleine Maßnahmen helfen. Die große Nachfrage zeigt, dass es da einen Bedarf gibt. Wir haben die Zuschussförderung für den Einbruchsschutz daher noch einmal deutlich verbessert. Ab sofort unterstützen wir private Hauseigentümer und vor allem auch Mieterinnen und Mieter bereits bei kleineren Einbruchschutzmaßnahmen.“

Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière: „Der Einbruch in die eigenen vier Wände ist für die Betroffenen ein massiver Eingriff, der häufig zu anhaltender Verunsicherung und Ängsten führt. Neben dem materiellen Schaden ist die Verletzung von Privat- und Intimsphäre die oftmals mindestens ebenso bedeutende Beeinträchtigung. Gegen Wohnungseinbruch hilft auch Eigenvorsorge. Dabei helfen wir. Mit der deutlichen Absenkung der Mindestinvestitionssumme von 2.000 EUR auf 500 EUR setzen wir ein klares präventives Signal. Insbesondere Mieterinnen und Mieter profitieren in Zukunft auch von der Förderung des Einbruchschutzes der KfW.“

Dr. Ingrid Hengster, Vorstandsmitglied der KfW Bankengruppe: „Wir sehen, dass die KfW-Zuschussförderung für den Einbruchschutz großes Interesse bei den Hauseigentümern und Mietern findet und freuen uns, dass wir nun die Förderung ausweiten können. Ab jetzt fördern wir auch kleinere Maßnahmen für den Einbruchschutz, wie zum Beispiel den Austausch von Türschlössern. Somit tragen wir dem Bedürfnis der Bauherren nach mehr Sicherheit in den eigenen vier Wänden Rechnung.“

Im vergangenen Jahr hat die KfW mehr als 40.000 Förderzuschüsse für Einbruchschutz ausgereicht, mittels derer in rund 50.000 Wohneinheiten verschiedene einbruchhemmende Maßnahmen realisiert wurden. Seit 1.4.2016 können nicht nur Zuschüsse, sondern auch Förderkredite mit günstigen Zinssätzen für Investitionen in den Einbruchschutz beantragt werden. Hauptsächlich wurden einbruchhemmende Haus- und Wohnungstüren sowie Nachrüstsysteme für Fenster eingebaut. Seit November 2016 können private Bauherren und Mieter online ihren Förderantrag bei der KfW stellen und erhalten in wenigen Augenblicken ihre Förderzusage.

Informationen zu den Fördermöglichkeiten sind auf den Internetseiten: www.kfw.de/zuschussportal oder unter www.kfw.de/einbruchschutz.